Datenschutzrichtlinie

Schützenverein Adler Hösbach e.V.

  1. Bei der Verarbeitung und Verwendung personenbezogene Daten der Vereins-Mitglieder sind stets die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten.
  2. Alle persönlichen Daten von Vereinsmitgliedern sind von allen Organen, Mitarbeitern, Vereinsmitgliedern, Auftragnehmern und sonstigen mit dem Verein verbundenen Personen, die Zugriff auf diese Daten erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Das gilt auch, wenn die genannten Personen nicht mehr für den Verein tätig sind oder die Mitgliedschaft beendet wurde.
  3. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist untersagt.
  4. Vereinsfremde Personen, die regelmäßig Endgeräte nutzen auf denen personenbezogene Daten der Mitglieder gespeichert sind, müssen die Datenschutz-Verpflichtung des Vereins unterzeichnen und sind über diese Datenschutzrichtlinie zu belehren.
  5. Die Nutzung, der Zugriff, Wartung oder sonstige Tätigkeiten an und mit Geräten auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, darf nur unter Aufsicht eines Vereinsmitglieds erfolgen.
  6. Die personenbezogenen Daten der Vereinsmitglieder müssen nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aus allen Systemen gelöscht werden. Davon ausgenommen sind Sicherungskopien zur Daten- und Systemwiderherstellung.
  7. Die personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich im Verwaltungsprogramm gespeichert werden.
  8. Es ist untersagt ohne Vorstandsgenehmigung vollständige oder teilweise Kopien von persönlichen Daten der Mitglieder zu erstellen.
  9. Temporäre Exporte und andere Dokumente mit personenbezogenen Daten
    1. müssen gegen Fremdzugriffe durch Verschlüsselung geschützt werden.
    2. müssen nach Zweckerfüllung (z.B. Mail Versandt) endgültig und vollständig, auch aus dem Windows Papierkorb, gelöscht werden, es sei denn, sie müssen aus gesetzlichen Gründen länger aufbewahrt werden.
    3. dürfen nur über sichere Übertragungswege vereinsintern weitergegeben werden (z.B. manuell über mobile Datenträger, verschlüsselt per Mail, etc.).
  10. Digitale Endgeräte (z.B. PCs, Laptops, Smartphones, Festplatten, etc.) auf denen die persönlichen Daten der Mitglieder oder Exporte der persönlichen Daten gespeichert sind, sind mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen gegen Fremdzugriff zu schützen.
    1. Schutz der Geräte durch Passwörter
    2. Schutz der Geräte durch Firewalls und Virenscanner
    3. Schutz von Speichermedien durch Verschlüsselung des Speichermediums oder der Datei, welche die persönlichen Daten enthalten, wenn dies technisch möglich ist.
  11. Bei eMails an einen Mail-Verteiler der Mitglieder (z.B. Einladung zur Mitgliederversammlung) ist die „BCC“-Mail Funktionalität zu nutzen.
  12. Jeder Verlust von persönlichen Daten der Mitglieder durch z.B. Diebstahl, kriminellen Aktivitäten, Verlust von Endgeräten etc. ist unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.

Hösbach, 25.5.2018

Der Vorstand