Sebastianustag mit Ehrungen und das dazugehörige Sebastinusschießen finden vorerst nicht statt.
In Bayern gilt aktuell die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung(11. BayIfSMV). Diese
Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader)
möglich.
Nach wie vor gilt, dass das Schützenhaus für die Öffentlichkeit nicht
geöffnet hat.